Bergung & Transport EV

Grundlagen Bergung & Transport EV 

Der Anteil an Fahrzeugen mit alternativen Antriebstechniken steigt stetig und wird in Zukunft die klassischen Fahrzeuge vom Markt verdrängen. Dieser Umbruch stellt auch die Feuerwehren und Hilfsorganisationen vor neue Herausforderungen. Diese Organisationen müssen dem Wandel folgen und sich mit den neuen Konzepten vertraut machen. Durch die neuen Antriebsarten ändert sich bei einem Verkehrsunfall das Gefahrenspektrum und die Vorgehensweise für die Einsatzkräfte am Einsatzort.
Gegenüber konventionellen Fahrzeugen erfordern neue Antriebstechnologien zusätzliche Massnahmen für einen sicheren Umgang mit verunfallten Fahrzeugen.
 
Zielgruppe Dieser Kurs richtet sich an alle Personen, welche im Bergungs- und Pannendienst tätig sind.
Ziel

 
▪ Gefahren von Unfallfahrzeugen kennen
▪ Gefahren von Batterien in Unfallfahrzeugen kennen
▪ Gefahrenanalyse von Unfallfahrzeugen
Voraussetzungen  keine
Inhalt






 
▪ Unfallfahrzeugen am Schadenplatz richtig beurteilen
▪ Reale Demonstration der verschiedenen
  Fahrzeugtransportmöglichkeiten, Vor- und Nachteile
  kennen lernen
▪ Sinnvolle PSA bei Arbeiten an Unfallfahrzeugen
▪ Sicheres Lagern der Fahrzeuge/ Quarantäneplatz
▪ Vorstellung Rosenbauer Löschsystem für brennende
  Traktionsbatterien
Dauer 1 Tage
Kurstag auf Anfrage
Kursort AGVS Ausbildungszentrum, Ebenaustrasse 14, 6048 Horw
Information Für weitere Informationen kontaktieren Sie unser Sekretariat
Anmeldung



 
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt (Minimum 10 Teilnehmer / Maximal 20 Teilnehmer), über die Durchführung wird 10 Tage vor Kursbeginn entschieden. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
 
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Kosten
inkl. MwSt.











 
CHF 590.00 für Mitglieder (AGVS, BTV, 
                                            carrosserie suisse)
CHF 640.00 für Nichtmitglieder
 
Im Kursgeld inbegriffen sind:
▪ Kursunterlagen
▪ Verpflegung

Eine kostenlose Stornierung der Kursanmeldung ist bis 14 Tage vor Kursbeginn möglich. Danach gilt das Kursgeld als geschuldet, sofern der Kurs durchgeführt wird.
Sollte die Teilnahme aus zwingenden gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, werden bei Vorweisen eines schriftlichen Arzt-Zeugnisses 70% der Kurskosten zurückerstattet bzw. erlassen.



 

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