Darum geht es:
Die Motion von Mitte-Nationalrat Gerhard Pfister verlangt, dass der Bundesrat die seit 2002 bestehende KFZ-Bekanntmachung der Wettbewerbskommission (Weko) in eine verbindliche Verordnung überführt. Damit soll nicht nur ein fairer Wettbewerb gefördert, sondern auch die Qualität der Dienstleistungen im Autogewerbe sicherstellt werden.
Haltung des AGVS:
Eingebunden in eine breite Allianz hat sich der AGVS über viele Jahre hinweg für eine wirkungsvolle Umsetzung der KFZ-Bekanntmachung eingesetzt. Sie gibt den Garagisten, Zulieferern und anderen Marktteilnehmern unter anderem die Möglichkeit, mehrere Automarken zu führen. Der Garagist hat einen gewissen Kündigungsschutz und auch Nichtmarkenbetriebe erhalten Zugang zu technisch wichtigen Informationen für den Fahrzeugunterhalt.
Darum geht es:
Das totalrevidierte Datenschutzgesetz ist international abgestimmt und trägt dem EU-Standard (DSVGO) Rechnung. Es tritt per 1. September 2023 in Kraft und schafft Rechtssicherheit insbesondere auch für jene Schweizer Unternehmen, die sich neben dem Schweizer Datenschutzgesetz auch an die europäische Gesetzgebung halten müssen. Die Betriebe sind angehalten, das eigene Datenschutzkonzept rechtzeitig zu überprüfen.
Haltung des AGVS:
Zusammen mit dem Schweizerischen Leasingverband SLV hat sich der AGVS erfolgreich gegen Regelungen gewehrt, die in über die europäische Datenschutzgrundverordnung DSGVO hinausgehen. Zusätzlich hat sich die dazugehörende Verordnung auf Konkretisierungen des Gesetzes zu beschränken.