Was Sie zu Fahrten ins Ausland mit dem Händlerschild wissen müssen

U-Nummer im Ausland

Was Sie zu Fahrten ins Ausland mit dem Händlerschild wissen müssen

14. August 2024 agvs-upsa.ch – Zur Erinnerung: Fahrten mit dem Händlerschild nach Deutschland sind seit dem 1. Mai unbefristet möglich. Die Vereinbarung, die Ende 2024 ausgelaufen wäre, wurde in eine unbefristete umgewandelt.

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Foto: Zoll


pd. Das Bundesamt für Strassen (Astra) und das deutsche Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) haben Ende April eine unbefristete Vereinbarung zur gegenseitigen Anerkennung von diversen länderspezifischen Fahrzeugausweisen und Kontrollschildern unterzeichnet. So sind Fahrten mit Schweizer Händlerschildern in Deutschland seither unbefristet möglich. Diese Vereinbarung gilt seit dem 1. Mai 2024 und löst die befristete Vereinbarung vom 1. Juli 2021 ab.

Die neue, unbefristete Vereinbarung gilt für schweizerische Kollektiv-Fahrzeugausweise und die zugehörigen Händlerschilder («U-Nummern») sowie für deutsche Fahrzeugscheine für rote Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen und rote Oldtimerkennzeichen. Sie stützt sich auf den neuen deutsch-schweizerischen Polizeivertrag, der im Jahr 2022 abgeschlossen wurde und ebenfalls am 1. Mai 2024 in Kraft getreten ist.

Mit dem Inkrafttreten der neuen unbefristet gültigen Vereinbarung wurde die bisherige befristete Durchführungsvereinbarung vom 1. Juli 2021 aufgehoben. Weiterhin verboten bleibt der Import von ausländischen Fahrzeugen mit Schweizer Händlerschildern, da Schweizer Händlerschilder nur an Fahrzeugen mit Standort in der Schweiz verwendet werden dürfen.
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