Reifen umweltgerecht und ­nachhaltig entsorgen

Zuverlässige Entsorgungsfirmen

Reifen umweltgerecht und ­nachhaltig entsorgen

25. April 2025 agvs-upsa.ch – Altreifen korrekt entsorgen kostet Zeit, Geld und bedingt das Wissen, wie man richtig handelt. Denn die nicht korrekte Entsorgung ist strafbar – schliesslich gehören Altreifen zu den sogenannten «kontrollpflichtigen Abfällen». Der AGVS hat zur vereinfachten Handhabung der Vorgaben eine Liste mit empfohlenen Altreifenentsorgungs­firmen erstellt. Sara Brantschen


Altreifen gehören zur Kategorie «kontrollpflichtige Abfälle» und müssen daher speziell gehandhabt werden. Grafik: Shutterstock


Bei der Entsorgung von Altreifen muss einiges beachtet werden, da sie in die Kategorie «kontrollpflichtige Abfälle» gehören. Bei einer korrekten Entsorgung fallen Kosten von ca. drei Franken pro Reifen an. Entsorgt man die Reifen jedoch illegal, verursachen sie grossen Schaden an der Umwelt, und das Verhalten ist unfair gegenüber all den Betrieben, die sich an die Vorschriften halten.

Dabei gilt es aber zu berücksichtigen, dass nicht jeder ausgediente Reifen zu den Altreifen und somit zum Abfall gehört. Jene Reifen, die über eine einwandfreie Karkasse und mindestens 1,6 Millimeter Restprofil verfügen, gelten als Gebrauchtware, können also im Prinzip weiterverwendet oder auch aufgummiert werden – sie dürfen somit auch ins Ausland exportiert werden, ohne die deutlich strengeren Vorgaben für als Abfall deklarierte Altreifen einhalten zu müssen. 

Kontrollpflicht
Garagen lagern meist alle Reifen in einem Altreifenlager, ob diese nun defekt, abgenutzt oder rein theoretisch noch Gebrauchtware sind. Diese Mischung gilt aber gesamthaft als kontrollpflichtig und muss daher über einen Entsorger mit entsprechender Empfängerbewilligung entsorgt werden, die für so ein Unternehmen obligatorisch ist. Die Verantwortung für die Einhaltung dieser Vorgabe liegt bei der Garagistin oder dem Garagisten. Überprüft wird das Einhalten der Vorschriften über die sogenannte VeVa-Nummer. Die Nummern werden mit den für den jeweiligen Betrieb bewilligten Abfallarten in einem Online-Verzeichnis (veva-online.admin.ch) aufgeführt.

Der für Altreifen verwendete Abfallcode lautet 16 01 03. Garagen handeln als Abgeberbetrieb von Altreifen und müssen sich vergewissern, dass die durch sie abgegebenen Altreifen tatsächlich zu einem für Altreifen zugelassenen Entsorgungsunternehmen transportiert werden. Es empfiehlt sich, die Belege über die Altreifenentsorgung für fünf Jahre aufzubewahren, um die korrekte Entsorgung dokumentieren und nachweisen zu können.
 
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