Wieso Garagisten Nein stimmen sollten

Wieso Garagisten Nein stimmen sollten

8. Juni 2015 agvs-upsa.ch - Am Wochenende stimmt die Schweiz über zwei Vorlagen ab, die für die Garagisten nicht nur finanziell sondern auch existenziell von grosser Bedeutung sind. Sowohl die Annahmen der neuen Billag-Mediensteuer als auch der Erbschaftssteuer hätten für sie verheerende Folgen.

Wie wichtig für die Garagisten ein Nein zur neuen Billag-Mediensteuer ist, verdeutlich exemplarisch das Beispiel einer Bündner Garage, die sich auf viele weitere Betriebe in der übrigen Schweiz ausdehnen liess. Der Betrieb hätte bei einer Annahme 6900 Franken an die Billag zu entrichten – rund 500 Prozent mehr als heute. «Besonders schlimm ist diese Steuer für Garagisten, weil sie hohe Umsätze machen, aber einen sehr tiefen Cash Flow haben. Es kann so passieren, dass ein Garagenbetrieb mehr für die Billag zahlen muss als für die direkte Bundessteuer. Das ist widersinnig», sagt Jürg Michel, Direktor des Bündner Gewerbeverbands. «Es ist ein grosses Ärgernis, dass in einer Zeit, in der das Gewerbe wegen dem schwierig gewordenen wirtschaftlichen Umfeld entlastet werden müsste, eine zusätzliche Steuer droht.» Wohl würden Betriebe mit einem Umsatz von weniger als 500 000 Franken davon befreit, doch «selbst in der klein strukturierten Bündner Wirtschaft erzielen die meisten Garagenbetriebe einen grösseren Umsatz und würden mit wesentlich höheren Abgaben belastet». Eine Abgabe, die sich am Umsatz orientiert, hält er für «generell ungerecht, für das Garagengewerbe ist sie fatal ».

Auch ein Ja bei der Erbschaftssteuer hätte einen gravierenden negativen Einfluss auf den ohnehin schon geringen Cash Flow einer Garage. «Die Nachfolgeregelung, die bereits heute nicht einfach ist, würde zusätzlich erschwert. Erhebliche finanzielle Mittel würden absorbiert, die für Innovationen und für den Erhalt von Arbeitsplätzen fehlen werden», erklärt Jürg Michel. «Es ist zum Beispiel im Initiativtext nicht geregelt, wie gross die Freigrenze ist. Wir haben bei der Umsetzung der Zweitwohnungs-Initiative die bittere Erfahrung machen müssen, wie sich grosse Spielräume negativ auf den Gesetzgebungsprozess auswirken.» Ein Familienbetrieb mit einem Wert von 6 Mio. Franken müsste als Sicherheit 1,2 Mio. Franken hinterlegen, um die Erbschaftssteuer zu zahlen, sollte der Betrieb nicht mindestens zehn Jahre im Familienbesitz bleiben. «Gerade die vielen KMU im Autogewerbe würden nochmals massiv belastet», ist Jürg Michel überzeugt. «Für sie ist diese neue Steuer eine existenzielle Bedrohung.»
 
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