Bundesamt für Strassen (Astra)
Längere aerodynamische LKW-Kabinen erlaubt
24. September 2021 agvs-upsa.ch – Sattelmotorfahrzeuge mit aerodynamischen Führerkabinen dürfen die heute höchstzulässigen Längen überschreiten. Dies erlaubt eine bis Oktober 2022 befristete Weisung des Astra.
Das Langstrecken-Versuchsfahrzeug von Renault hat einen um 12,5% reduzierten Treibstoffverbrauch im Vergleich zu einem Standard-Lastzug – unter anderem dank Optimierung der Aerodynamik des Fahrzeugs. Foto: Renault
cst./pd. Weniger Spritverbrauch und mehr Sicherheit für Fussgänger und Radfahrer: Das ist möglich dank Lastwagen und Sattelschlepper, die über neue, CO2-sparende aerodynamische Führerkabinen verfügen. Weil sich die spezielle Bauweise auf die Länge der Fahrzeuge auswirken kann, hat die EU per 1. September 2020 eine entsprechende Verordnung eingeführt: Sattelmotorfahrzeuge mit Überlänge dürfen die heute höchstzulässigen Längen überschreiten, jedoch ihre Transportkapazität nicht erhöhen.
Das Schweizer Recht soll mit diesen EU-Vorschriften harmonisiert werden. Bis die massgebenden Verordnungen des Strassenverkehrsrechts in Kraft sind, erlässt das Bundesamt für Strassen (Astra) eine befristete Weisung. Damit wird der binnen- und grenzüberschreitende Verkehr von Sattelzügen, deren Zugfahrzeuge bereits über längere, aerodynamische Führerkabinen verfügen, ab sofort ermöglicht. Wie das Astra mitteilt, wird angestrebt, die entsprechenden und längerfristig gültigen Verordnungsbestimmungen Ende 2021 dem Bundesrat zum Entscheid vorzulegen und sie im Verlauf des ersten Halbjahres 2022 in Kraft zu setzen.
Klicken Sie hier, um die Weisungen betreffend Mehrlänge von Sattelmotorfahrzeugen mit aerodynamischen Führerkabinen einzusehen.
Quelle: MAN
Das Langstrecken-Versuchsfahrzeug von Renault hat einen um 12,5% reduzierten Treibstoffverbrauch im Vergleich zu einem Standard-Lastzug – unter anderem dank Optimierung der Aerodynamik des Fahrzeugs. Foto: Renault
cst./pd. Weniger Spritverbrauch und mehr Sicherheit für Fussgänger und Radfahrer: Das ist möglich dank Lastwagen und Sattelschlepper, die über neue, CO2-sparende aerodynamische Führerkabinen verfügen. Weil sich die spezielle Bauweise auf die Länge der Fahrzeuge auswirken kann, hat die EU per 1. September 2020 eine entsprechende Verordnung eingeführt: Sattelmotorfahrzeuge mit Überlänge dürfen die heute höchstzulässigen Längen überschreiten, jedoch ihre Transportkapazität nicht erhöhen.
Das Schweizer Recht soll mit diesen EU-Vorschriften harmonisiert werden. Bis die massgebenden Verordnungen des Strassenverkehrsrechts in Kraft sind, erlässt das Bundesamt für Strassen (Astra) eine befristete Weisung. Damit wird der binnen- und grenzüberschreitende Verkehr von Sattelzügen, deren Zugfahrzeuge bereits über längere, aerodynamische Führerkabinen verfügen, ab sofort ermöglicht. Wie das Astra mitteilt, wird angestrebt, die entsprechenden und längerfristig gültigen Verordnungsbestimmungen Ende 2021 dem Bundesrat zum Entscheid vorzulegen und sie im Verlauf des ersten Halbjahres 2022 in Kraft zu setzen.
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Quelle: MAN
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