Amag akzeptiert Verfügung der Weko

Tessiner Kartell gebüsst

Amag akzeptiert Verfügung der Weko

30. Juni 2022 agvs-upsa.ch – Die Wettbewerbskommission (Weko) büsst sieben Händler von Fahrzeugen der VW-Marken im Kanton Tessin. Sie bildeten ein unzulässiges Kartell beim Verkauf von Neufahrzeugen an Private und die öffentliche Hand. Der AGVS nimmt das Kartellrecht sehr ernst und hat für seine Mitglieder, Mitarbeitenden und Chargenträger daher auch verschiedene Unterlagen ausgearbeitet, die öffentlich zugänglich sind.
 
Bei Fragen rund um das Kartellgesetz dürfen die AGVS-Mitglieder eine kostenlose Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Die Rechtsberatung des AGVS hilft unter rechtsdienst@agvs-upsa.ch oder 031 307 15 34 schnell. 

Besuchen Sie diese Website, um weitere Informationen wie beispielsweise das Factsheet zum Kartellrecht zu erhalten. Auch Folien mit kartellrechtlichen Spielregeln für Sitzungen oder Veranstaltungen mit Wettbewerbern werden zur Verfügung gestellt. Der AGVS empfiehlt dringend, diese Folien jeweils gleich zu Beginn einer Sitzung aufzuschalten und auf die kartellrechtlichen Regeln hinzuweisen.

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Quelle: Shutterstock

mig. Im Rahmen der Untersuchung «Concessionari Volkswagen» sanktionierte die Weko Wettbewerbsabsprachen von Marktteilnehmern im Kanton Tessin in den Jahren 2006 bis 2018. Die Amag Automobili e Motori SA und sechs Autohändler für VW-Marken – Autoronchetti Sagl, Garage Karpf & Co./Garage 3 Valli SA, Garage Carrozzeria Maffeis SA, Garage Nessi SA, Garage Weber-Monaco SA und Tognetti Auto SA – bildeten im Tessin damals ein unzulässiges Kartell. 

Nach Kenntnis des AGVS sind keine weiteren Garagen oder Marken involviert. Für Mitglieder, Mitarbeitende und Chargenträger stehen verschiedene Unterlagen über das Kartellrecht frei zugänglich zur Verfügung. Schulungen für Mitarbeitende und Mitglieder zum Thema Kartellrecht sollen zudem sicherstellen, dass alle beteiligten Personen die anwendbaren Regeln und Gesetze kennen. Der AGVS hat auch einen Verhaltenskodex, der das kartellrechtskonforme Verhalten des Verbands sicherstellt. 

Die Importeurin Amag schreibt in ihrer Mediennmitteilung, dass vollumfänglich mit den Wettbewerbsbehörden kooperiert wurde, damit die Vorgänge im Kanton Tessin vollständig untersucht und die notwendigen Massnahmen rasch erkannt und umgesetzt werden konnten. Aufgrund der Vorkommnisse hat die Amag Gruppe bereits personelle und organisatorische Massnahmen ergriffen. Die internen Kontrollen wurden weiter verstärkt und ein umfassendes Compliance-Programm aufgebaut. Dieses enthält, wie vom AGVS empfohlen, unter anderem obligatorische Schulungen für Mitarbeitende im Bereich Kartellrecht. «Ich bedaure sehr, dass sich einzelne Führungskräfte der Amag nicht an unsere Werte, Richtlinien und Gesetze gehalten haben», wird Helmut Ruhl, CEO der Amag Gruppe, in einer Medieninformation zitiert. «Ich erwarte von uns und unseren Partnern jederzeit ein ethisch und rechtlich einwandfreies Geschäftsgebaren.» Entsprechend sei in den letzten Jahren nochmals intensiv in die Organisation und die Prozesse investiert worden.  
 
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