Wer Lehrlinge ausbilden möchte, muss im Besitz einer, vom Kanton ausgestellten, Bildungsbewilligung des entspechenden Berufs sein.
Diese Bewilligung wird in der Regel nur dann erteilt, wenn der Berufsbildner die im Artikel 10 der Bildungsverordnung festgehalten Anforderungen, erfüllt.
Weitere, hilfreiche Informationen finden Sie unter den nachfolgenden Link.
Wer kann ausbilden?
Aber nicht nur der Berufsbildner muss den Anforderungen entsprechen, auch der Lehrbetrieb muss über die geforderten Mindesteinrichtungen verfügen.
Liste der Mindestanforderungen