Bundesrat sagt Ja
Bundesrat sagt Ja zur Finanzierung der höheren Berufsbildung
15. September 2017 agvs-upsa.ch - Absolvierende von vorbereitenden Kursen auf eidgenössische Berufsprüfungen und höhere Fachprüfungen erhalten neu eine bundesweit einheitliche finanzielle Unterstützung. Die finanzielle Belastung der Absolvierenden soll gesenkt und damit die höhere Berufsbildung gestärkt werden. Der Bundesrat hat am 15. September die dafür notwendige Änderung der Berufsbildungsverordnung und die entsprechende Inkraftsetzung beschlossen.
om. Die Einführung direkter Bundesbeiträge gleicht die finanzielle Belastung der Studierenden auf Tertiärstufe an, schafft eine schweizweit einheitliche Unterstützung für Absolvierende vorbereitender Kurse und leistet einen wichtigen Beitrag zur Deckung des Fachkräftebedarfs (Fachkräfteinitiative). Sie ist eines der zentralen Elemente des Massnahmenpakets zur Stärkung der höheren Berufsbildung, das 2014 vom Bundesrat beschlossen wurde.
Wann tritt die subjektorientierte Finanzierung in Kraft?
Das Parlament hat die dafür notwendige Änderung des Berufsbildungsgesetzes im Rahmen der BFI-Botschaft 2017–2020 im Dezember 2016 angenommen. Die Vernehmlassung zur Änderung der Berufsbildungsverordnung für die Regelung des Vollzugs dauerte vom 22. Februar bis 30. Mai 2017. Am 15. September hat der Bundesrat das Vorhaben abgesegnet. Die Einführung der neuen Finanzierung ist für den 1. Januar 2018 vorgesehen.
Wichtig: Für Vorbereitungskurse mit Start ab August 2017 gilt bereits die neue subjektorientierte Finanzierung, da diese Kurse nicht mehr kantonal subventioniert werden.
Welche AGVS-Vorbereitungskurse auf eidgenössische Prüfungen sind davon betroffen?
Alle Lehrgänge für die Berufsprüfungen (BP) und die höhere Fachprüfung (HFP): Automobildiagnostiker, Automobil-Werkstattkoordinator, Automobil-Verkaufsberater, Kundendienstberater im Automobilgewerbe, Fahrzeugrestaurator und der Strassenhelfer sowie der Betriebswirt im Automobilgewerbe.
Wann erfolgt die Auszahlung der Subventionen?
Der Antrag für die Auszahlung kann nach der Absolvierung der eidgenössischen Prüfung über ein Onlineportal eingereicht werden. Die Auszahlung erfolgt unabhängig vom Prüfungserfolg.
Was sind die Vorteile der subjektorientierten Finanzierung?
Neu wird jeder unterstützt, der einen Vorbereitungskurs für einen eidgenössischen Abschluss der höheren Berufsprüfung macht und die eidgenössische Abschlussprüfung absolviert. Die Unterstützung ist nicht mehr abhängig vom Kanton. Der Bund übernimmt 50 % der anrechenbaren Ausbildungskosten. Die Unterstützungsbeiträge des Bundes sind neu höher, damit soll die höhere Berufsbildung durch insgesamt günstigere Vorbereitungskurskosten gestärkt werden.
Was sind die Nachteile der neuen Subventionierung?
Durch den Wegfall der bisherigen kantonalen Subventionen an die Ausbildungsstätten werden diese ihre Vorbereitungskurskosten anheben müssen. Die Kurskosten müssen vorausbezahlt beziehungsweise vorfinanziert werden. Der Wohnsitz des Absolventen muss in der Schweiz sein.
Was gilt es bei Drittfinanzierung (z. B. durch den Arbeitgeber) zu beachten?
Kursgebühren, die von Dritten übernommen und direkt an den Kursanbieter gezahlt werden, sind von der Finanzierung des Bundes ausgenommen. In diesem Fall senkt sich der Subventionsanspruch um den vom Dritten an den Kursanbieter geleisteten Betrag ► nicht empfehlenswert.
Eine direkte Unterstützung z. B. vom Arbeitgeber an die Absolvierenden (mittels Bildungsvereinbarung oder Darlehensvertrag) hat jedoch keinen Einfluss auf den Subventionsanspruch. Der Subventionsanspruch senkt sich nicht um den vom Dritten direkt an den Absolvierenden geleisteten Betrag ► empfehlenswert.
Wichtiger Hinweis
Die im Bericht enthaltenen Informationen gelten nur unter der Voraussetzung, dass der Bundesrat im Herbst 2017 die neue Finanzierung wie geplant annimmt.
Weitere Infos unter:
https://www.sbfi.admin.ch/sbfi/de/home/bildung/hbb/finanzierung.html
om. Die Einführung direkter Bundesbeiträge gleicht die finanzielle Belastung der Studierenden auf Tertiärstufe an, schafft eine schweizweit einheitliche Unterstützung für Absolvierende vorbereitender Kurse und leistet einen wichtigen Beitrag zur Deckung des Fachkräftebedarfs (Fachkräfteinitiative). Sie ist eines der zentralen Elemente des Massnahmenpakets zur Stärkung der höheren Berufsbildung, das 2014 vom Bundesrat beschlossen wurde.
Wann tritt die subjektorientierte Finanzierung in Kraft?
Das Parlament hat die dafür notwendige Änderung des Berufsbildungsgesetzes im Rahmen der BFI-Botschaft 2017–2020 im Dezember 2016 angenommen. Die Vernehmlassung zur Änderung der Berufsbildungsverordnung für die Regelung des Vollzugs dauerte vom 22. Februar bis 30. Mai 2017. Am 15. September hat der Bundesrat das Vorhaben abgesegnet. Die Einführung der neuen Finanzierung ist für den 1. Januar 2018 vorgesehen.
Wichtig: Für Vorbereitungskurse mit Start ab August 2017 gilt bereits die neue subjektorientierte Finanzierung, da diese Kurse nicht mehr kantonal subventioniert werden.
Welche AGVS-Vorbereitungskurse auf eidgenössische Prüfungen sind davon betroffen?
Alle Lehrgänge für die Berufsprüfungen (BP) und die höhere Fachprüfung (HFP): Automobildiagnostiker, Automobil-Werkstattkoordinator, Automobil-Verkaufsberater, Kundendienstberater im Automobilgewerbe, Fahrzeugrestaurator und der Strassenhelfer sowie der Betriebswirt im Automobilgewerbe.
Wann erfolgt die Auszahlung der Subventionen?
Der Antrag für die Auszahlung kann nach der Absolvierung der eidgenössischen Prüfung über ein Onlineportal eingereicht werden. Die Auszahlung erfolgt unabhängig vom Prüfungserfolg.
Was sind die Vorteile der subjektorientierten Finanzierung?
Neu wird jeder unterstützt, der einen Vorbereitungskurs für einen eidgenössischen Abschluss der höheren Berufsprüfung macht und die eidgenössische Abschlussprüfung absolviert. Die Unterstützung ist nicht mehr abhängig vom Kanton. Der Bund übernimmt 50 % der anrechenbaren Ausbildungskosten. Die Unterstützungsbeiträge des Bundes sind neu höher, damit soll die höhere Berufsbildung durch insgesamt günstigere Vorbereitungskurskosten gestärkt werden.
Was sind die Nachteile der neuen Subventionierung?
Durch den Wegfall der bisherigen kantonalen Subventionen an die Ausbildungsstätten werden diese ihre Vorbereitungskurskosten anheben müssen. Die Kurskosten müssen vorausbezahlt beziehungsweise vorfinanziert werden. Der Wohnsitz des Absolventen muss in der Schweiz sein.
Was gilt es bei Drittfinanzierung (z. B. durch den Arbeitgeber) zu beachten?
Kursgebühren, die von Dritten übernommen und direkt an den Kursanbieter gezahlt werden, sind von der Finanzierung des Bundes ausgenommen. In diesem Fall senkt sich der Subventionsanspruch um den vom Dritten an den Kursanbieter geleisteten Betrag ► nicht empfehlenswert.
Eine direkte Unterstützung z. B. vom Arbeitgeber an die Absolvierenden (mittels Bildungsvereinbarung oder Darlehensvertrag) hat jedoch keinen Einfluss auf den Subventionsanspruch. Der Subventionsanspruch senkt sich nicht um den vom Dritten direkt an den Absolvierenden geleisteten Betrag ► empfehlenswert.
Wichtiger Hinweis
Die im Bericht enthaltenen Informationen gelten nur unter der Voraussetzung, dass der Bundesrat im Herbst 2017 die neue Finanzierung wie geplant annimmt.
Weitere Infos unter:
https://www.sbfi.admin.ch/sbfi/de/home/bildung/hbb/finanzierung.html