Wie finde ich den richtigen Gebrauchtwagen?

In der Schweiz werden jährlich rund 800 000 Occasionen verkauft. Aber wie wird ein Gebrauchtwagen bewertet und vor allem, auf welche Dinge muss man achten?

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Vor dem Kauf

Wer sich eine Occasion kaufen möchte, sollte unbedingt vorher eine Überprüfung beim AGVS-Garagisten durchführen lassen. Den AGVS-Garagisten in Ihrer Nähe finden Sie in der Mitglieder-Übersicht. Natürlich ist auch eine Probefahrt dringend zu empfehlen. Und: Vergessen Sie nicht, die Servicehefteinträge zu überprüfen, am besten mit Hilfe Ihres Garagisten.

Auch die technischen Zentren des TCS bieten einen Occasions-Test an. Eine andere Möglichkeit ist die «freiwillige Fahrzeugprüfung» beim kantonalen Strassenverkehrsamt.

Nehmen Sie sich in Acht. Unseriöse Verkäufer wenden allerlei Tricks an, um ihre Occasionen wertvoller erscheinen zu lassen, als sie sind.


Zum Preis

Was ist Ihr altes Fahrzeug noch wert? Bei der Bewertung von Gebrauchtwagen hilft zum Beispiel die Eurotax-Fahrzeugbewertung  oder die auto-i-dat ag.


Zur Garantie

Wichtig zu wissen: Es gibt verschiedene Laufzeiten und Deckungsumfänge der Garantien, so werden zum Beispiel die Elektronik und Verschleissteile wie Bremsbeläge und Reifen oft ausgeschlossen. Beim Kauf sollten Sie sich über die Laufzeit und den Umfang der Hersteller-Garantie informieren. In der Regel startet diese mit der ersten Inverkehrsetzung des Fahrzeugs, also auch falls das Auto pro Forma bereits im Ausland zugelassen und danach direkt importiert wurde.

Zudem werden die Begriffe Gewährleistung und Garantie unterschieden. Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers, dem Kunden ein einwandfreies Produkt zu übergeben. Treten Mängel auf, hat der Käufer Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages oder auf eine Preisreduktion. Der Händler kann die (bei Occasionen einjährige) Gewährleistungspflicht aber auch ausschliessen. AGVS-Garagisten informieren ihre Kunden aktiv.

Die Garantie ist eine freiwillige Leistung. Mit ihr bürgt der Verkäufer während einer vertraglich vereinbarten Zeit für die Funktionsfähigkeit eines Produktes. Wenn der Käufer nicht fahrlässig mit dem Produkt umgeht, hat er Anspruch auf die Übernahme der Kosten von Reparatur und Ersatzteilen. Viele Occasionshändler bieten eine Garantie an, die über die Gewährleistung hinausgeht.

Die AGVS-Partnerversicherung Quality1 bietet eine attraktive Occasionsgarantie. Informieren Sie sich bei Ihrem Garagisten über die Sonderkonditionen für AGVS-Garagenkunden.


 

 

 
 
 

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